Skip to main content

ANLAGE G "AGENTURSARBEITEN"

Anlage G: Agentursarbeiten/Verlagstätigkeiten

(Version V104__20101128.doc)

Inhalte:
Für die Beauftragung der GM als Agentur/Verlag gelten folgende Regelungen als vereinbart:

Vertragsgegenstand:
Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für die vereinbarten Medien.

Lizenzrechtliche und preisliche Differenzierungen für Agentur-/Verlagsarbeiten der GM im Kundenauftrag:

Definition Standard:
Alle Rechte für die von GM erstellten Standardwerke oder Teilen davon liegen ausschließlich bei GM. GM wird gleiche oder ähnliche Erzeugnisse beliebig anbieten. Es existiert keinerlei Anrecht des Kunden auf irgendeinen Schutz, mit Ausnahme eines evtl. verwendeten Kundeneindrucks (Logo, Adresse etc.). Andere Definitionen wie Premium, Exclusiv, Exclusiv+ bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und der Bestätigung im Rahmen der Auftragsbestätigung.
Definition Premium (nur falls schriftlich vereinbart):
GM wird - sofern kundenspezifische Anteile enthalten sind -dieses Erzeugnis als ganzheitliche 1:1-Kopie (völlig gleiche Seiten, absolut identisches Design, bei Anzeigen inhaltsgleiche Werbeaussagen) anderen Kunden nur mit Rücksprache des Erst-Kunden anbieten. Bis auf eventuelle, absolut kundenspezifische Seiten/-anteile (z.B. Umschlagsseiten mit Kunden-Logo, -Bildern, -kundenspezifische Werbeaussagen) unterliegt jedoch das Werk als Ganzes (Idee, Inhalt, Design, Aufteilung, usw.) ausschließlich dem Urheberrecht von GM. D.h. GM kann das Werk bei beliebigen anderen Projekten in ähnlicher Aufmachung, mit gleichem Design sowie mit unwesentlichen Unterschieden (z.B. einzelne andere Seiten/-anteile, bei Anzeigen andere oder ähnlichen Werbeaussagen) beliebigen anderen Kunden anbieten. Bei Broschüren/Katalogen/Branchenbeila­gen existiert keinerlei Anrecht des Kunden auf einen Schutz über eine evtl. kundenspezifische Umschlagsseite hinaus.
Definition Exclusiv (nur falls schriftlich vereinbart):
Sofern der Kunde die inhaltliche, bzw. Designentwicklung anteilig mitgetragen/mitbezahlt hat, und „Exclusiv“ ausdrücklich mit den entsprechenden Präzisierungen in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist, wird GM das betreffende Erzeugnis als Ganzes oder in größeren Teilen, wie ganze Kapitel in exakt der gleichen Aufmachung, nicht reproduzieren oder anderen anbieten. Dieses gilt ausdrücklich nicht für Komponenten wie Texte und Bilder der GM oder grundsätzliche Elemente, wie Register, Inhaltsverzeichnis, Führungsleisten, Leitsystem und Verzeichnisse. Der Schutz erstreckt sich also nur auf ein bestimmtes Gesamt-Design in Kombination mit einer bestimmten Zusammenstellung von Inhalten. Die Zusammenstellung in Kombination mit anderen Designs oder umgekehrt ist dagegen von der GM beliebig verwendbar. Inhalte, die dem Urheberrecht der GM unterliegen, bzw. gestellt werden, wird GM bei beliebigen Projekten weiterverwenden. Alle Rechte bleiben diesbezüglich ebenfalls bei der GM
Definition Exklusiv + (nur falls schriftlich vereinbart):
wie Exclusiv, jedoch kann in dem in der Auftragsbestätigung beschriebenen Rahmen ein Schutz, wie z.B. Gebietsschutz, vereinbart werden. Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass „Exclusiv +“ ausdrücklich mit den entsprechenden Präzisierungen in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist.

Schutzrechte der GM (Standard, Premium, Exclusiv, -+):
Der Kunde sichert zu, die Schutzrechte der GM zu wahren und insbesondere weder durch Aufmachung noch durch angebrachte Marken zu suggerieren, dass das Produkt als Ganzes sein eigenes oder das eines anderen Unternehmens oder eines anderen Dritten darstellt. Urheberrechtsvermerke der GM sind Vertragsbestandteil und nicht zu überdecken/zu überkleben. Insbesondere erfordert die Weitergabe von Unterlagen an Dritte für deren Werbung die Genehmigung von GM. Genehmigungspflichtig ist ausserdem grundsätzlich jegliche Verwendung im Zusammenhang mit Schutzrechten, wie Marken anderer Parteien.
Bei Standard- und Premium-Anzeigenwerbung kann GM ihr/e Firmen-Logo/s auf den Kundenanzeigen in Miniaturform anbringen.

Schutzrechte des Kunden:
GM verpflichtet sich, unzweifelhafte Schutzrechte des Kunden einzuhalten. Dieses gilt z.B. für Logos, Geschäftsnamen und eingetragene Schutzrechte des Kunden. Bei Unklarheiten bezüglich der rechtlichen Lage kann GM schriftliche Zusicherungen bezüglich der Haftungsübernahme verlangen oder die Verwendung von Texten, Bildern, Logos oder die Anwendung von Funktionalitäten ablehnen, als auch nach der Auftragsannahme verweigern. Falls der Kunden darauf besteht, hat GM ein außerordentliches Rücktrittsrecht von etwaigen Verträgen.

Schutzrechte Dritter:
Allgemein: Bei Werken von GM (wie z.B. Katalogen, Prospekten, Schildern, Etiketten, usw.), die Abb., Sortennamen, Marken und Textbeschreibungen geschützter Waren/Sorten Dritter verwenden, sichert der Kunde mit der Bestellung zu, diese Werke lediglich als beschreibende und bebilderte Ergänzung für den Verkauf „regulärer Originalware“, die alle zum Verkauf oder Handel erforderlichen (Schutz-)Rechte und Lizenzen rechtmäßig besitzt, zu verwenden. GM ist ermächtigt, bei allen Fragestellungen bezüglich Schutzrechten auch den Kontakt mit den jeweiligen Rechteinhabern aufzunehmen.
Ergänzung Etiketten und Anhänger: Die vom Züchter jeweils vorgegebenen Schutzmaßnahmen, wie z.B. Original Züchter- oder Lizenzetikett, hält der Kunde in jedem Falle ein. Den möglichen Einsatz von GM-Etiketten und -Anhängern hat der Kunde auf Basis seiner (Lizenz-)Verträge zu überprüfen. GM ist - sofern keine anderen Vertragsbedingungen festgelegt wurden - berechtigt, bei ihren Etiketten und Anhängern Hinweise, wie z.B. "Dieses Schild/Etikett ersetzt bei geschützten Sorten nicht das Original-Züchteretikett und dient lediglich der Vermittlung von Zusatzinformationen, Preisen und Verkaufshinweisen“ anzubringen. Der Kunde übernimmt mit dem Inverkehrbringen seiner Ware (die als Beigabe die von GM in seinem Auftrag hergestellten oder für ihn gelieferten Etiketten und Anhänger in befestigter oder sonstiger Form beinhaltet) die Haftung für alle Ansprüche seitens Dritter (insbesondere in Bezug auf Inhabern von Schutz- und Markenrechten) und stellt GM in allen Belangen von diesbezüglicher Haftung frei.

Verschwiegenheit:
Der Kunde verpflichtet sich zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten und teilt weder Konditionen, noch Planungen, vertragliche Regelungen oder Internas Dritten mit. Der Kunde unterlässt alles, was den Wert von GM, ihrer Produkte oder Dienstleistungen mindert. Schutzrechte der GM hält der Kunde auch nach Vertragsende ein.

Haftung:
Der Kunde sorgt dafür, dass das GM zur Verfügung gestellte Material keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Markenrechte) verletzen. Im Streitfall übernimmt der Kunde diesbezüglich alle Kosten zur nachträglichen Beschaffung von Lizenzen/Urheberrechten. Der Kunde ersetzt GM alle Schäden und Arbeiten, die GM im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Anwendung oder Nichtbeachtung der Bedingungen hier entstehen. Er hält GM bis zum maximal Möglichen von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Auswahl von Anwälten und Verfahrenswegen im Streitfalle gegenüber Dritten – auch mit verbundenen Mehrkosten des Kunden - darf von GM bestimmt werden. Bezüglich der Gesamthaftung verweisen wir auf „Inhalte“ und §10 unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in der jeweils aktuellsten Fassung.

Verpflichtung des Kunden:
Der Kunde überprüft grundsätzlich alle seine Verpflichtungen gegenüber anderen Rechteinhabern, u.a. insbesondere Darstellungen im Kontext von Schutzmarken, z.B. in Bild oder Text, und teilt GM seine Verpflichtungen und den voraussichtlichen Aufwand hierfür schon vorab zur Berücksichtigung im Angebot mit. Ohne ausdrückliche vorherige Hinweise ist GM in keiner Weise verpflichtet, nachträglich inhaltliche oder konzeptionelle Änderungen zu ihrem üblichen Standard in Text oder Bild zu machen. Ein derartiger Mehraufwand ist nicht einkalkuliert und wird dem Kunden weiterberechnet. Das Risiko, z.B. der Vernichtung von Druckerzeugnissen bezüglich der erfolgen Arbeiten, trägt in diesen Fällen ausschließlich der Kunde. Der Kunde haftet außerdem dafür, dass Produkte oder Schutzrechte von GM nicht in mißbräuchlichen   oder mißverständlichen Kontexten eingesetzt werden.

Versehentliche Verwendung von Kundenanteilen:
Falls GM kundenspezifische Inhalte (wie z.B. vom Kunden zur Verfügung gestellte Texte, Bilder etc.) aus Versehen bei Fremdprojekten verwendet, ist der Kunde mit einer Kompensation, z.B. der Verwendung von GM-Inhalten der gleichen Menge oder anteiligen Nachlässen bei Folgeprojekten als Deeskalationsstrategie einverstanden. Die Haftung diesbezüglich ist auf einen solchen Gegenwert beschränkt. Im Falle der Ablehnung durch den Kunden verfällt der Anspruch.

Änderung der Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschrei­bung und der Preise:
Änderungen der allgemeinen und der vorliegenden ergänzenden Geschäftsbedingungen, von Leistungsbeschreibungen und Preisen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb 2 Wochen nach Versand der Mitteilung nachweislich schriftlich widerspricht.

Rechtsform des Kunden:
Der Kunde sichert ausdrücklich zu, ein Gewerbe zu betreiben.

Geschäftsbedingungen:
Grundlage der Dienstleistungen von GM sind die allgemeinen AGB's und spezifischen relevanten Anlagen der GM, insbesondere Anlage E/E1, F, G jeweils in der aktuellsten Fassung. Sollte „Anlage G“ diesen in einem oder mehreren Punkten widersprechen, so bleiben die sonstigen Punkte davon unberührt. 

Nebenabreden bedürfen generell der Schriftform.