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ANLAGE F "SCHUTZMARKEN"

Anlage F: Schutzmarken, Schutzrechte, Gebrauchsmuster und Patente

(Version V100__20081103.doc)

Inhalte:
Für den Umgang mit Schutzrechten der GM gelten folgende vertragliche Regelungen mit dem Lizenznehmer (LN) als vereinbart:
Die Verwendung von geschützten Markenzeichen zum Kennzeichnen von Produkten und Dienstleistungen mit Schutzmarken der GM oder ihrer Lizenzgeber ist nur nach schriftlicher Erklärung oder vertraglicher Vereinbarung mit der GM und nur innerhalb des vereinbarten Rahmens zulässig. Die Anwendung weiterer Schutzrechte bedarf ebenfalls einer vertraglichen Regelung.
Schutzrechte dürfen nur in Verbindung mit einer ausdrücklichen Lizenzvereinbarung welche die Verwendung regelt, benutzt werden. Ansonsten ist jede Nutzung oder Verbreitung ausdrücklich untersagt.
Nicht autorisierte Dritte können Schutzmarken oder -Rechte nur im engen gesetzlichen Rahmen, z.B. zu Auszeichnungszwecken von Waren, die unsere Schutzmarken legitim tragen, verwenden.

Vertragsgegenstand:
Eine Schutzmarke ist jegliche Markenform, für die von der GM Schutzrechte geltend gemacht werden können. Dazu gehören u.a. Wort- und Bildmarken, usw. Der Geltungsbereich kann variieren.
Es können bei der GM auch weitere Schutzrechte, Gebrauchsmuster sowie Patente eingetragen sein.

Verschwiegenheit, Unterlassungspflichten:
Der LN verpflichtet sich zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten und teilt weder Konditionen, noch Planungen, noch interne Konditionen oder vertragliche Regelungen Dritten mit.
Der LN unterlässt alles, was den Wert der Marke mindert. Dazu gehören im Kontext der Verwendung von Schutzrechten u.a., aber nicht nur, z.B. unprofessionelles Verhalten mit Medien, Verweigerung von legitimen Leistungen gegenüber Endkunden, falsche Behauptungen, Werbung mit unwahrem, unlautererem Inhalt, Verletzung von Ansprüchen Dritter durch Verwendung der Marke in bestimmten Kontexten oder Verwendung von GM- Marken im Kontext von Sex, Gewalt oder ähnlichen Inhalten/Bereichen.
Schutzrechte der GM hält der LN auch nach Vertragsende ein, über GM-Internas bewahrt der LN gegenüber Dritten Stillschweigen. Der LN wird sich auch nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses nicht abwertend über GM äußern oder andere mögliche Kunden gegen GM beeinflussen.

Zahlungsbedingungen:
LN, die ihre fällige Zahlung über die 1. Mahnung hinaus nicht beglichen haben, kann jede Verwendung von Schutzrechten ab dem Tage der Zustellung der 2. Mahnung untersagt werden.
Bei Begleichung der Zahlungen wird dieses Recht wieder aktiviert.
Ausfallszeiten werden nicht angerechnet.

Haftung:
Der LN sichert zu, alle aus unlegitimierter, unsachgemäßer oder fahrlässiger Verwendung von GM-Schutzrechten entstehenden diesbezüglichen Gebühren und Kosten zu übernehmen. Der LN hält GM bis zum maximal Möglichen von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Auswahl von Anwälten und Verfahrenswegen im Streitfalle gegenüber Dritten – auch mit verbundenen Mehrkosten des LN’s - darf von der GM bestimmt werden. Der LN sorgt dafür, dass von ihm im Zusammenhang mit GM-Schutzrechten verwendete Materialien frei zu seiner Verwendung sind und keine Urheberrechte verletzen. Der LN übernimmt alle Kosten zur nachträglichen Beschaffung von Lizenzen/Urheberrechten und tritt diesbezüglich von Anfang an nach außen als Auftraggeber auf. 
Der LN haftet für alle nicht legitimierten Handlungen im Zusammenhang mit GM-Schutzrechten und ersetzt der GM alle Schäden und Arbeiten. Bezüglich der Gesamthaftung verweisen wir auf „Inhalte“ und §10 unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in der jeweils aktuellsten Fassung.

Änderung der Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung und der Preise:
Änderungen der allgemeinen und der vorliegenden ergänzenden Geschäftsbedingungen, von Leistungsbeschreibungen und Preisen werden dem LN schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der LN nicht innerhalb 4 Wochen nach Versand der Mitteilung nachweislich schriftlich widerspricht.

Rechtsform des Kunden:
Der LN sichert ausdrücklich zu, ein Gewerbe zu betreiben.

Geschäftsbedingungen:
Grundlage der Dienstleistungen der GM sind die allgemeinen AGB's und spezifischen relevanten Anlagen der GartenMedien GmbH & Co. KG, insbesondere Anlage E/E1, F, G jeweils in der aktuellsten Fassung. Sollte „Anlage F“ diesen in einem oder mehreren Punkten widersprechen, so bleiben die sonstigen Punkte davon unberührt. 

Nebenabreden bedürfen generell der Schriftform.