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ANLAGE E/E1 "GRAFISCHE ARBEITEN"

Anlage E: Textliche und grafische Dienstleitungen

(Version V101__20150217.odt)

Inhalte:
Für den Inhalt des bereitgestellten Materials (Grafi­ken, Textmaterial, Bildmaterial usw.) sowie deren rechtliche Rele­vanz ist ausschließlich der Kunde (Auftraggeber) verantwortlich. Er allein haf­tet auch für sämtliche, durch seine Beauftragung re­sultie­renden Kosten - u.a., jedoch nicht nur - für Abmahnungen, Gebüh­ren, Rechts­­streitigkeiten etc. Mit der Beauftragung spricht uns der Kun­de von jeglicher diesbezüglicher Haftung gegenüber sich und ge­gen­über Dritten frei. Der Kunde erklärt sich explizit damit einver­stan­den, die diesbezügliche Haftungsfreistellung von GartenMedien und ihrer Rechts­nachfolger bei Veröffentlichungen als kurzen Kommen­tar hin­zuzu­fügen, oder alternativ die generelle Haftungsüber­nahme nach außen hin zu dokumentieren. Er sichert hiermit zu, die Arbeiten und deren bereitgestellte Basis - u.a., jedoch nicht nur - auf die einschlägige Rechtsprechung, wie z.B. Umwelt-, Wett­bewerbs-, Marken-, Urheberrecht von An­fang an kontinuierlich und konsequent zu überprüfen, uns even­tuell notwendige Än­de­run­gen unmittelbar bekannt zu geben und auf seine Kosten eine Ver­än­de­rung zu veranlassen. Die Inhalte dürfen weder obszön sein, por­no­graphi­sche Darstellungen enthalten, noch die Gesetze der Bundes­republik Deutschland verletzen. In sol­chen Fällen kann GM auch nach Beginn der Arbeiten eine Fortführung ablehnen. Die dadurch entstandenen Kosten trägt der Kunde. Nach Beweis der Unbedenklichkeit auf Kosten und Initiative des Kunden werden die Arbeiten sofort wieder frei­gegeben. Ansprü­che des Kunden gegen­über GM er­wach­sen nur dann, wenn kostenpflichtige Vor­sorge­maßnahmen in grob-fahrläs­siger oder vorsätzlicher Weise zu Unrecht vorgenommen wurden. 

Kundenseitig bereitzustellendes/-gestelltes Material (z.B. Bil­der und Texte):
Digitali­sierungen/Nacharbeiten/Ergänzungen usw. von kundensei­tig bereitgestelltem Material er­folgen nach Aufwand. Nicht alle Medien/Formate unterstützen bestimmte Mög­lich­keiten und Qualitäten. Nacharbeiten und Korrekturen zur Erzie­lung diesbe­züg­licher Eigenschaften gehen zu Lasten des Kunden. Solange es sich bei Arbeiten von GM nur um allgemeine Korrekturen, textliche Ergänzungen oder unspezifische allgemeine Bildbearbeitung handelt, macht GM keine Ur­heber­rechte geltend. Sobald Text-, Bild­-, Code- oder sonstiges urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Fundus von GM mit­ver­wendet wird, oder GM in größerem Umfange schöpfe­rische Leistungen erbringt, sind expli­zite Lizenzvereinbarungen notwen­dig. Ohne diese ist jegliche Verwen­dung von GM-Medien (z.B. Bild-/Text­material) untersagt.

Durch GM gestellter Programmcode, Bild- und Textma­terial (nur falls im Liefer- oder Bereitstellungsumfang von uns explizit enthalten bzw. notwendigerweise geliefert):
Die durch GM intern erstellten, oder zur Durchführung des Auftrages bereitgestellten Programme, Bild-, Text- und sonstige Medien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur in Ver­bindung mit einer Lizenzvereinbarung, welche die Verwendung regelt, benutzt werden. Ansonsten ist jede Nutzung oder Ver­breitung ausdrücklich untersagt. Der Kunde haftet u.a. für alle ent­stehenden Kosten und bei GM entgangenem Gewinn.

Vertragsgegenstand:
Ist die Bereitstellung von digitalem End- oder Zwischenmaterial vereinbart, kann der Kunde nur die in der Auftragsbestätigung explizit erlaubten Rechte in Anspruch nehmen. Ist die Qualität und Art unbestimmt so kann GM die Art- und Qualität selbst festlegen. Dem Kunden werden keinerlei Eigenschaften und Qualitäten der Arbeiten, außer dem in der Auftragsbestätigung genannten Verwendungszweck zugesichert Falls digitale Medien als Lieferposition in der Auftragsbestätigung enthalten waren, hat der Kunde das Recht, sich gegen evtl. Unkosten­er­stattung einen digitalen Abzug von GM anfertigen zu las­sen. Dieser umfasst nur das Material, das GM explizit in einer Lizenzvereinbarung mit dem Kunden für den jeweiligen Verwen­dungs­zweck freigegeben hat. Hier können Einschrän­kungen oder Handlungsanwei­sungen für den Kunden Bestandteil sein. Diese sind vom Kunden zu beachten. Die Weiter­gabe erfolgt in der Regel in neutralen Bitmap-Forma­ten, z.B. „Tif/RGB“.

Verschwiegenheit:
Der Kunde hat kein Recht auf die Einblicknahme, Erläuterung unserer internen Arbeits­weisen, auf die von uns verwendete Software, auf Programmteile und Code. Schutz­rechte von GM hält der Kunde auch nach Vertragsende ein. Über GM-Internas be­wahrt der Kunde gegenüber Dritten Stillschweigen. Der Kunde wird sich auch nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses nicht abwertend über GM äußern oder andere mögliche Kunden gegen GM beeinflussen.

Zahlungsbedingungen:
Kunden, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, erklären sich damit einverstanden, dass Mahngebüh­ren ab der ersten Mah­nung fäl­lig werden ("fortlaufende Zahlungs­termine") und kontinu­ier­lich nach­gefordert werden können. Sollte mehrmals 7 Tage nach Ablauf des Zah­lungsziels die Zahlung auf eines der GM-Geschäfts­konten nicht erfolgt sein, steht es der GM frei, die Aus­lieferung weiterer Arbeiten zu verzögern, ohne dass hieraus ein Recht auf Nachlass oder Entschädigung gegenüber der GM ent­steht. Rechnun­gen für Individual- und Zusatzdienstleistungen sind nach Erbrin­gung der Leistung zu zahlen. Die Rechnungen werden 7 Tage nach Er­stel­lung per Lastschrift oder Terminüberweisung rein netto zur Zah­lung fällig. 

Mengengerüst/Liefermenge/Liefertermine bei Printprodukten:
GM kann drucktechnisch bedingt bis zu +/-10% der Liefermenge liefern. Der Kunde hat damit zu rechnen und u.a. Folge-Dienstleistungen darauf abzustimmen. Jegliche Haftung – wie z.B. entgangener Gewinn - für solche Mehr- oder Mindermengenlieferungen von GM entfällt. Bei Kleinteilen in Preis/Gewicht/Größe sowie bei Printprodukten hat GM das Recht, die Menge auch wiegetechnisch zu bestimmen. GM kann kleinere Mengen von Referenz-Exemplaren entnehmen und ist nur bei absehbarer Unterschreitung der vereinbarten Liefermenge zur Angabe verpflichtet. Bei der Terminierung von Printproduktlieferungen erfolgen Terminangaben normalerweise auf Basis voraussichtlicher vernünftiger Werte. Es kann aber bei der Lieferung von Printprodukten Verzögerungen durch Maschinenausfall, Fehldrucke, Paketdienstleister, Feiertage, usw. in einer Größenordnung von bis zu 2-3 Wochen geben. Absolut feste Liefertermine sind auf Wunsch möglich, in der Regel jedoch mit Mehrkosten (Expressdruck-/versand) verbunden. Ist dies vom Kunden gewünscht, weist GM diese Mehrkosten ausdrücklich separat aus. 

Haftung:
Der Kunde si­chert zu, dass das von ihm zur Bearbeitung bei­gestellte Text-, Bild-, und Programmmaterial sowie Vorlagen, z.B. für Scans, frei zur Ver­wendung sind, und keine Urheberrechte verletzen. Er über­nimmt alle Kosten zur nachträglichen Beschaf­fung von Lizen­zen/Urheberrechten und tritt diesbezüglich von Anfang an nach außen als Auftraggeber auf. Der Kunde haftet für alle Arbeiten gegenüber Dritten, soweit diese im Zusammenhang mit der Beauftragung des Kunden erfolgt sind. Bezüglich der Gesamthaftung verweisen wir auf „Inhalte“ und §10 un­serer Allgemeinen Ge­schäfts- und Lieferbedingungen in der jeweils aktuellsten Fassung.

Änderung der Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschrei­bung und der Preise:
Änderungen der allgemeinen und der vorliegenden ergänzenden Geschäftsbedingungen, der Leistungs­beschreibung und der Prei­se werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gel­ten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb vier Wochen nach Versand der Mitteilung nachweislich schriftlich widerspricht.

Geschäftsbedingungen:
Grundlage der Dienstleistungen von GM sind die AGB's und Anlagen der GartenMedien GmbH & Co. KG, jeweils in der aktuellsten Fassung. Sollte „Anlage E“ diesen in einem oder mehreren Punkten widersprechen, so bleiben die sonstigen Punkte davon unberührt. 

Nebenabreden bedürfen generell der Schriftform.


Ergänzung E1 „Kataloge, Prospekte, usw.“ zur Anlage E

(Version V101__20150217.odt)

Vertragsgegenstand:
Ist die Lieferung von Katalogen, Prospekten, Bannern, Fahnen, Etiketten oder ähnlichen Werken in gedruckter oder digitaler Form.

a) GM-Werk mit fast nur oder ausschließlich GM-Bildern und Texte und GM-Design (evtl. mit partiellen Bildern, Logos, Texten des Kunden):

Alle Rechte zur Verwertung des Werkes liegen bei GM. Der Kunde sichert zu, alle Urheberrechtshinweise zu beachten und keine Kopien in analoger oder digitaler Form anzufertigen. Alle Nachdrucke geschehen grundsätzlich über GM. Der Kunde hat keine Rechte an End- / oder Zwischenergebnissen in digitaler oder analoger Form wie Daten oder Druckvorlagen. Der Kunde erhält nur ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht auf die gedruckten Exemplare mit den bereitgestellten GM-Bildern und das bereitgestellte Design. Alle sonstigen Rechte liegen bei GM.
Der Kunde ist explizit mit der Nennung von GM und ihren Schutzrechten in folgenden oder ähnlicher Form nach Wahl der GM im Werk einverstanden. „Copyright JAHR Design, Werk und Bildmaterial GM“ „Alle Rechte auch bei anderen Projekten vorbehalten.“ „Copyright JAHR, Teile kundenspezifisches Bild- und Textmaterial durch den Kunden.“ GM darf den Katalog auf ihre Kosten, für Ihre Zwecke der Werbung einsetzen und nachdrucken lassen, Veröffentlichungen darüber machen, usw. Ein Einspruchsrecht des Kunden besteht nicht. Der Kunde hat alle rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass GM die Nach­drucke lizenzkostenfrei herstellen darf. Alle nicht ausdrücklich erwähnten Rechte liegen ausschließlich bei GM.

b) GM-Werk auf Basis GM- Design oder unbezahlter Design-Entwicklung mit GM-Bildern oder GM-Texten mit größeren Anteilen kundenspezifischer Bilder und Texte:

Es gilt a) mit folgenden Änderungen/Präzisierungen:
Der Kunde stellt größere Anteile wie bei a) an Bild oder Text. GM hat dem Kunden Anteile oder die Gesamtheit der Entwick-lungskosten am Layout erlassen, bzw. ein Design/Layout zur Verfügung gestellt, oder wird im Laufe des Projektes ein Design/Layout ohne Gesamtübernahme der Kosten durch den Kunden erstellen. GM ist infolgedessen vereinbarungsgemäß Urheberrechtsinhaber des Design/Layouts und ist in jeder Form frei, dieses zu verwerten und zu vermarkten. Das Layout/Design kann in jeder Form und ohne Schutz für Gebiete, Branchen, usw. beliebigen Kunden angeboten werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass GM als Dokumentation ihres Anspruches einen nachweisbaren Anteil an eigenem Bild- und Textmaterial mit kundenseitigen Material vermischt, bzw. unterlagert. Der Kunde ist explizit mit der Nennung von GM und ihren Schutzrechten in folgenden oder ähnlicher Form nach Wahl von GM einverstanden:„Copyright JAHR Design, Werk und Teile Bildmaterial GM“. „Alle Rechte des Designs/Layout liegen ausschließlich bei GM. Die Verwendung bei anderen Projekten ist ausdrücklich vorbehalten.“, bzw. „Copyright JAHR, kundenspezifisches Bild- und Textmaterial durch den Kunden. Die Erlaubnis zum Nachdruck durch GM zu deren eigener Werbung bzw. zur Veröffentlichung wurde ausdrücklich erteilt.“

c) GM-Werk ausschließlich auf Basis kundenspezifischer Bilder und Texte und eines vom Kunden ausdrücklich für ihn entwickelten Designs:

Es gilt a) mit folgenden Änderungen/Präzisierungen:
Sofern der Kunde alle tatsächlichen Kosten für die Entwicklung eines Werkes auf Basis der Abrechnung von Manntagen übernommen hat, wird GM weder Bildmaterial, identisches Textmaterial noch das spezifische Design des Werkes für andere Projekte weiterverwenden. Generell werden die Auflagen drucktechnisch über GM abgewickelt. Der Kunde kann gegen Erstattung des entgangenen Gewinns auch die physikalische Druckvorlage von GM erwerben. Die Auslieferung des Endergebnisses anstatt der Druckvorlage in einer von GM gewählten digitalen Form (z.B. PDF) steht GM frei. Der Kunde hat kein Recht auf Weiterverbreitung dieser Daten, es sei denn zur temporären Weitergabe an die Druckerei. Ebenso hat er kein Recht auf Zwischenergebnisse oder auf interne Daten/Formate. Der Kunde hat Schutzrechte nur für eine bestimmte Konstellation von Anordnung, Farben und Bildmaterial (Komposition). GM ist in jeder Form frei, ähnliche Werke/Themen auch auf Basis ähnlicher von GM entwickelter oder weiterentwickelter Layouts beliebigen anderen Kunden anzubieten. Das Urheberrecht auf allgemeine Teile des Werkes wie Führungsleisten, Formen der Seitennummerierung, der Abschnitte verbleibt vollständig bei GM. Der Kunde ist sich im Klaren, dass bei der Schaffung eines Werkes auch inhaltliches Wissen durch GM erworben wird. Von GM für andere Werke entwickelte oder auch vorhandene Texte können Texten des Kunden daher aufgrund des Sachverhalts ähnlich sein, bei beschreibenden Inhalten in der Wortwahl sogar teilweise gleich („stark duftend“ bleibt „stark duftend“, „wuchtig“ bleibt „wuchtig“). Die Rechte an solchen Eigenentwicklungen liegen vollständig bei GM.
GM darf hinweisen, dass das Werk durch sie geschaffen wurde und Referenzexemplare zusätzlich drucken lassen. Die Veröffentlichung eines kurzen Auszuges oder der Titelseite im Internet ist explizit gestattet. Der Kunde ist weiterhin mit dem Hinweis „Made by GM“ im Impressum des Werkes einverstanden. 

Kundenseitig bereitzustellendes/-gestelltes Material (z.B. Bil­der und Texte):
Digitali­sierungen/Nacharbeiten/Ergänzungen usw. von kundensei­tig bereitgestelltem Material er­folgen nach Aufwand. Nicht alle Medien/Formate unterstützen bestimmte Mög­lich­keiten und Qualitäten. Nacharbeiten und Korrekturen zur Erzie­lung diesbe­züg­licher Eigenschaften gehen zu Lasten des Kunden. Solange es sich bei Arbeiten von GM nur um allgemeine Korrekturen, textliche Ergänzungen oder unspezifische allgemeine Bildbearbeitung handelt, macht GM keine Ur­heber­rechte geltend. Sobald Text-, Bild­-, Code- oder sonstiges urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Fundus von GM mit­ver­wendet wird, oder GM in größerem Umfange schöpfe­rische Leistungen erbringt, sind expli­zite Lizenzvereinbarungen notwen­dig. Ohne diese ist jegliche Verwen­dung von GM-Medien (z.B. Bild-/Text­material) untersagt.

Durch GM gestellter Programmcode, Bild- und Textma­terial (nur falls im Liefer- oder Bereitstellungsumfang von uns explizit enthalten bzw. notwendigerweise geliefert):
Die durch GM intern erstellten, oder zur Durchführung des Auftrages bereitgestellten Programme, Bild-, Text- und sonstige Medien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur in Ver­bindung mit einer Lizenzvereinbarung, welche die Verwendung regelt, benutzt werden. Ansonsten ist jede Nutzung oder Ver­breitung ausdrücklich untersagt. Der Kunde haftet u.a. für alle ent­stehenden Kosten und den bei GM entgangenen Gewinn.

Ausführung:
Sofern nicht anders vereinbart, kann GM Grammatur, Hef­tung, Papiersorte (Glanz/Matt) nach Ihrem Ermessen festlegen.

Korrekturen nach dem Druck:
Sofern dem Kunden vor Druck - bis auf variable Anteile und nicht zwingend in Format/Größe – ein im Prinzip gleiches Druck-Muster On-/Offline erreichbar bzw. einsehbar war, über­nimmt der Kunde bei Standarderzeugnissen ab der Bestellung, bei anderen Konstellationen ab Druckfreigabe die Verantwortung für seinen Lieferumfang in Bezug auf Form und Inhalt bzw. erforderliche Korrekturen nach Einsprüchen Dritter. Er korrigiert, schwärzt, überklebt usw. - falls notwendig - auf seine Kosten solche An­teile und unterweist seine Kund­schaft entsprechend. Solche Vorkommnisse sind kein Grund, Verpflichtungen gegenüber der GM nicht nachzukommen.

Rechtsform des Kunden:
Der Kunde sichert GM zu, ein Gewerbe zu betreiben.